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BEDINGUNGEN FÜR BUCHUNGEN VON
REISELEISTUNGEN BEI KEEPSCHOOL GmbH
KeepSchool GmbH übernimmt ausschließlich die Vermittlung von Sprachreisen und den damit verbundenen Leistungen (nachfolgend
„Reisen“ genannt). KeepSchool GmbH veranstaltet selbst keine
eigenen Reisen. Im Falle einer Buchung kommt der Reisevertrag
ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter
zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich
für die Vermittlungstätigkeit von KeepSchool GmbH und haben keinerlei
Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen.
Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften wird ausdrücklich verwiesen.
Für von Ihnen gewählte Preise oder Dienstleistungen können besondere
Regelungen und Einschränkungen gelten. Sollte dies der Fall sein, werden
Sie vor der Buchung / vor dem Kauf auf diese gesondert hingewiesen.
LEISTUNGEN VON KEEPSCHOOL GMBH
VERMITTLUNGSAUFTRAG
Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des
Buchungsvorgangs beauftragen Sie uns, eine Sprachreise, die von
einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln. An Ihren
Buchungsauftrag sind Sie gebunden.
Die vertragliche Verpflichtung von KeepSchool GmbH beschränkt sich
auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Reisen. Die
Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu den
Vertragspflichten von KeepSchool GmbH, sondern obliegt dem jeweiligen
Veranstalter.
Leistungsbestandteil ist ferner, dass KeepSchool GmbH bei kurzfristigen
Änderungen Ihres Reiseplans, z.B. bei Verlegung oder Stornierung von
Flügen, versuchen wird, Sie durch Anruf oder durch E-Mail hierüber zu
informieren. Sollten Sie über o.a. gängige Kontaktmöglichkeiten nicht
erreichbar sein, kann dies KeepSchool GmbH nicht schuldhaft angelastet
werden.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON KEEPSCHOOL
GEWÄHRLEISTUNG
Bei den einzelnen Angaben zu den Reisen sind wir auf die Informationen
angewiesen, die wir von den jeweiligen Reiseveranstaltern erhalten.
KeepSchool GmbH hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre
Richtigkeit hin zu überprüfen. KeepSchool GmbH gibt daher gegenüber
Ihnen keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der
Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das
gleiche gilt für sonstige Informationen, die von Dritten zur Verfügung
gestellt wurden.
KeepSchool GmbH haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reise
zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise.
KeepSchool vermittelt vorrangig Sprachreisen von
NACEL FRANCE – 9 rue des 2 Avenues – 75013 PARIS Frankreich.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NACEL fügen wir in
deutscher Übersetzung bei. Diese sind ausdrücklicher Bestandteil des
Sprachreisevertrages.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NACEL
Diese Broschüre gilt als Bestandteil des Reisevertrages, der erst nach
Eingangsbestätigung Ihrer Reservierung von NACEL ausgefertigt wird.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche Reisen, die in der Broschüre enthalten sind.
ANMELDEMODALITÄTEN
Nach Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
der spezifischen Daten der ausgewählten Reise und der Modalitäten,
muss das Anmeldeformular (s. Anlage) ausgefüllt werden. Die
vollständigen Unterlagen sind mit einem Scheck von 240 € (alternativ
kann das Geld auch überwiesen werden, Ihre Anmeldung wird dann
erst bei Zahlungseingang berücksichtigt), zusammengesetzt aus
200 € Anzahlung und 40 € Bearbeitungsgebühr (bzw. in Höhe der
Gesamtkosten der Reise zzgl. 40 € Bearbeitungskosten bei einer weniger
als 45 Tage vor der Abreise erfolgenden Buchung), an die nachstehende
Adresse zu senden: KEEPSCHOOL, Invalidenstr. 34, 10115 Berlin.
FRISTEN
Wichtiger Hinweis: Die Anmeldungen werden ohne Vorankündigung
beendet, sobald die Anzahl der Teilnehmer erreicht wurde. In jedem
Fall müssen sie uns spätestens sechs Wochen vor der Abreise zugehen.
Verspätete Anmeldungen werden vorbehaltlich der Genehmigung
durch unsere lokalen Leiter bestätigt. Für die USA, Kanada und
Australien ist eine ergänzende Unterlage binnen vierzehn Tagen an uns
zurückzusenden. Wird eine der beiden Fristen nicht eingehalten, werden
die Informationen über die Gastfamilie erst bei der Anreise übermittelt.
Im Fall unvollständiger Unterlagen ist die Zuweisung einer Unterbringung
nicht möglich. NACEL behält sich die Möglichkeit vor, die Anmeldungen
auf Ihre Kosten zu stornieren, sofern diese Unterlagen nicht fristgemäß
zurückgesandt wurden.
PAUSCHALE
Der Preis berücksichtigt die zum Zeitpunkt des Drucks dieser Broschüre
bzw. am 10. November 2010 geltenden Flughafengebühren. Die etwaige
Erhöhung dieser Gebühren und alle neuen Gebühren oder Mehrbeträge
in Verbindung mit dem Kraftstoffpreis, die nach diesem Datum und bis
zur Ausstellung der Tickets wirksam werden, werden gegen Vorlage der
jeweiligen Belege von NACEL/KEEPSCHOOL umgelegt, ohne dass diese
Tatsache ein Stornierungsgrund für den Kunden sein kann. Mit Ausnahme
dieser etwaigen Auswirkungen werden die angegebenen Preise nicht
berichtigt und gelten für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Broschüre
bzw. bis zum 30. November 2011. Die etwaigen Pass- oder Visakosten
(oder Verwaltungskosten in Verbindung mit der Einreise in ein Land)
sowie die Verpflegungskosten im Verlauf der Reisen sind nicht inbegriffen.
ABTRETUNG DES VERTRAGS
Der Vertragspartner ist berechtigt, seinen Vertrag spätestens sieben Tage
vor Reiseantritt an eine andere Person abzutreten, sofern der Übernehmer
dieselben Bedingungen wie der Vertragspartner, der den Vertrag abtritt,
erfüllt. Im Fall einer Flugreise werden jedoch für die Namensänderung
Kosten von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt.
PROGRAMMÄNDERUNG
Die etwaige Programmänderung auf Veranlassung des Kunden ist mit
Mehrkosten von 80 € für den Verwaltungsaufwand verbunden. Weniger
als 30 Tage vor Reiseantritt sind keine Änderungen mehr möglich.
INFORMATION
Das vollständige Programm der Veranstaltungen, Ausflüge und
Besichtigungen wird Ihnen sechs Wochen vor der Abreise zugesandt.
Dieses Programm gilt als verbindlich, aber kann ggf. Gegenstand leichter
Änderungen vor Ort sein, sofern die lokalen Bedingungen derartige
Änderungen erforderlich machen. Sie erhalten ferner Informationen über
die Reisevorbereitung, den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer
unseres lokalen Leiters. Der Restbetrag der Teilnahmekosten ist zu
diesem Zeitpunkt zu entrichten. 3 bis 10 Tage vor Reiseantritt, und im
Ausnahmefall erst am Abreisetag, werden die Daten der Gastfamilie
mitgeteilt. Diese Frist kann jedoch im Fall der verspäteten Anmeldung
(Eingang der vollständigen Unterlagen weniger als sechs Wochen vor
Reisebeginn), im Fall des Rücktritts der Gastfamilie und ausnahmsweise
für Reisen mit einer freiwilligen Gastfamilie nicht garantiert werden.
STORNIERUNGSFÄLLE
STORNIERUNG AUF VERANLASSUNG DES TEILNEHMERS
Im Fall des Verzichts, ganz gleich, aus welchen Gründen (vorbehaltlich
von Änderungen der Aufenthaltsbedingungen auf Initiative von NACEL,
die nicht Gegenstand eines Vorbehalts gemäß den Sonderbedingungen
sind), behalten wir die nachstehenden Beträge ein; Bei Stornierungen,
die unseren Büros mehr als 45 Tage vor der Abreise zugestellt werden –
einen Betrag von 200 €. Bei Stornierungen, die zwischen 45 und 8 Tagen
vor Abreise eingehen – 50 % der Pauschale. Bei Stornierungen weniger
als 8 Tage vor Reiseantritt – 100 % der Pauschale. In jedem Fall werden
die Bearbeitungskosten und die freiwillige Versicherung nicht erstattet.
Eine etwaige Kostenerstattung für eine begonnene und auf Initiative des
Teilnehmers bzw. auf Entscheidung seiner Eltern verkürzte Reise ist nicht
möglich. Die etwaige Stornierung ist unseren Büros per Einschreiben mit
Rückschein mitzuteilen. Dabei gilt das Eingangsdatum des Schreibens als
verbindlich, um den Betrag der Stornierungskosten festzusetzen.
STORNIERUNG EINER REISE AUF INITIATIVE VON NACEL
Die Durchführung der Reise wird von einer Mindestanzahl von 40
Teilnehmern pro Reise bzw. 12 Teilnehmern für Reisen außerhalb Europas
abhängig gemacht. Im Fall, dass diese Anzahl 21 Tage vor der Abreise
nicht erreicht wird, wird die Reise ggf. storniert, wobei die eingangs
gezahlten Beträge erstattet werden. Diese Stornierung ist weniger als 21
Tage vor der Abreise nicht mehr möglich.
STORNIERUNG DER ANMELDUNG EINES TEILNEHMERS DURCH
NACEL
NACEL behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Teilnehmers zu
stornieren, sofern die ausstehenden Kosten 31 Tage vor Reisebeginn
nicht beglichen wurden oder die ergänzenden Unterlagen nicht
vereinbarungsgemäß vorliegen.
HAFTUNG
Unsere Haftung kann im Fall von Unwetter oder sonstigen Ereignissen der
höheren Gewalt nicht geltend gemacht werden.
BEANSTANDUNG
Sämtliche Beanstandungen sind schriftlich binnen einer Frist von 3
Monaten nach der Rückreise geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist
werden etwaige Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt.
DISZIPLIN
Falls der verantwortliche Begleiter einer Teilnehmer-Gruppe oder unser
lokaler Leiter einschätzen, dass sie nicht weiter die Verantwortung für
einen Jugendlichen übernehmen können, dessen Verhalten die Gastfamilie
oder die übrigen Teilnehmer stört, verpflichtet sich der Teilnehmer
(bei minderjährigen Teilnehmern dessen Eltern), alle erforderlichen
Vorkehrungen zu treffen, um seine Rückreise vor der Beendigung des
Aufenthalts fristlos und auf eigene Kosten zu gewährleisten.
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VORBEHALTE
NACEL behält sich die Möglichkeit vor, eine Anmeldung abzulehnen,
wenn der Bewerber die für das Programm geforderten Bedingungen
nicht erfüllt. Im Fall, dass das Anmeldeformular mit einer ergänzenden
Unterlage zu vervollständigen ist, kann die Ablehnung anlässlich der
Vorlage dieser Unterlage oder im Fall ihrer Unvollständigkeit erfolgen.
Etwaige Falscherklärungen ziehen ggf. die Ablehnung des Bewerbers
oder seine Rückführung nach Deutschland auf Kosten des Teilnehmers
bzw. seiner Eltern nach sich, wenn die Reise bereits angetreten wurde.
Um seinen Aufenthalt im vollen Umfang zu nutzen, muss jeder Teilnehmer
ausreichend selbständig sein und sich in einem Gesundheitszustand
befinden, der mit den Reisen, den Veranstaltungen und den
Gaststrukturen vereinbar ist. Für den Fall, dass der Gesundheitszustand
oder die besonderen Anforderungen des Teilnehmers mit der Teilnahme
an der Sprachreise unvereinbar sind, sieht sich NACEL ggf. gezwungen,
die Anmeldung abzulehnen oder den Teilnehmer rückzuführen, sofern
die Reise bereits angetreten wurde.
Wir sind bemüht, den Kontakt zwischen der ausländischen Familie und
dem Reisenden vor Reiseantritt aufzubauen. Wir übernehmen jedoch
diesbezüglich keine Haftung, da die Zuteilung der Bewerber zu den
Familien nicht immer so schnell von statten geht, wie wir uns das
vorstellen.
Die Jugendlichen werden von NACEL von der Ankunft am gemeinsamen
Treffpunkt in Frankreich bis zur Ankunft am vereinbarten Rückreiseort
in Frankreich betreut: Dieser Ort wird anlässlich der Anmeldung
entsprechend der in der Broschüre angegebenen Stadt festgelegt und
Gegenstand einer Mitteilung, die den Ort und die Abfahrtszeiten genau
festlegt. Im Fall der höheren Gewalt oder eines unvorhersehbaren
Ereignisses können wir nicht für die Unannehmlichkeiten infolge
der Verspätung oder der Änderung der Reisezeiten haftbar gemacht
werden, die von den Transportunternehmen, Bahnhöfen oder Flughäfen
vorgegeben werden. Ferner lehnen wir die Übernahme der zusätzlichen
Kosten ab, die die Eltern aus diesem Grund zu tragen haben. Daher
sollten Sie auf nicht erstattungs- oder änderungsfähige Tickets für Ihre
Anreise zum Treffpunkt besonders achten.
Die mit der Broschüre angegebenen Orte verweisen in den meisten
Fällen auf eine Region. Wird eine Stadt benannt, wird die Region dieser
Stadt als Unterbringungs- oder Veranstaltungsort einbezogen.
Unterrichtsstunden: Die Anzahl der Unterrichtsstunden berücksichtigt
die Pausen, die Tests zu Beginn und nach der Beendigung der Reise und
ggf. die Prüfungen. An Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Daten: Es handelt sich um die Daten, die anlässlich des Ausdrucks der
Broschüre berücksichtigt werden. Sie können sich in Abhängigkeit von
den Bestätigungen der Transportunternehmen leicht unterscheiden.
Der Teilnehmer und seine Eltern (insbesondere im Ausland lebende
Teilnehmer/Eltern) sind verpflichtet sicherzustellen, dass die
verschiedenen Unterlagen, die von NACEL zugesandt werden, und
insbesondere die Information über den vorgesehenen Treffpunkt, auch
tatsächlich eingehen. Wir bitten Sie, wenige Tage vor der Abreise in
unseren Büros nachzufragen, ob die Abreisezeiten geändert wurden.
NACEL haftet nicht für die Zustellungsfristen der Post.
NACEL behält sich im Ausnahmefall die Möglichkeit vor, 1 oder 3
Teilnehmer in derselben Familie unterzubringen, sofern die Anzahl der
Teilnehmer desselben Geschlechts, die einen Doppelplatz reserviert
haben, ungerade ist.
Ist NACEL nicht in der Lage, eine laut Programm vorgesehene
Veranstaltung durchzuführen, wird eine Ersatzveranstaltung organisiert.
AUSFLUGSGENEHMIGUNG FÜR MINDERJÄHRIGE
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen abends normalerweise nicht
ohne Begleitung eines Erwachsenen ausgehen. Bei Aufenthalten in
den USA, Kanada oder Australien sind in der Regel auch Ausflüge am
Tage ohne Erwachsene für Minderjährige nicht gestattet. Sie können
ihrem Kind aber eine besondere Genehmigung dafür ausstellen,
dass es alleine abends ausgehen darf. Kreuzen Sie hierfür einfach
das Feld an: “Ja, wir erlauben unserem Kind, ohne Begleitung eines
Erwachsenen auszugehen”. Je nach Alter der Jugendlichen gelten
verschiedene Zeiten, wann sie spätestens nach Hause kommen müssen:
- Jugendliche unter 14 Jahren: bis 21 Uhr; von 14 bis 17 Jahren: bis 22
Uhr; über 17 Jahren: bis 23 Uhr.
Wenn die Jugendlichen sich nicht an diese vorgegebenen Zeiten halten,
können die Gastfamilien sich entscheiden, sie nicht mehr bei sich
aufzunehmen. In jedem Fall tragen die Eltern die Verantwortung für
eventuelle von den Teilnehmern verursachte oder erlittene Schäden, die
während eines unbegleiteten Ausflugs entstanden sind.
Auch wenn Sie Ihrem Kind eine solche Erlaubnis ausstellen, können
die Gastfamilie und/oder der Verantwortliche des Wohnheims diese
Erlaubnis bei Bedarf zurücknehmen oder einschränken.
NAHRUNGSMITTELALLERGIEN
Etwaige Nahrungsmittelallergien sind uns anlässlich der Anmeldung
oder jederzeit vor der Abreise mitzuteilen, sofern sie nach der
Anmeldung festgestellt werden. Die Art der Allergie muss uns eindeutig
und schriftlich in der Sprache des besuchten Landes beschrieben
werden. Dieses Schriftstück ist als ein vorheriger Genehmigungsantrag
des Kindes zu betrachten und wird unmittelbar nach Eingang an unseren
lokalen Vertreter weitergeleitet, um die Unterbringungsmöglichkeit
des Kindes unter bestmöglichen Bedingungen zu prüfen. Wir behalten
uns das Recht vor, einen Schüler nach Einsichtnahme der Unterlagen
und auch nach der Zusendung der Empfangsbestätigung, sofern uns
die Unterlagen erst nach Eingang des Anmeldeformulars zugesandt
wurden, aus Sicherheitsgründen abzulehnen. Wird die Teilnahme eines
Schülers bestätigt, übernehmen die Eltern die unbeschränkte Haftung
und sind im Fall eines Zwischenfalls nicht berechtigt, die Haftung der
unterschiedlichen Dienstleister geltend zu machen.
FOTOS
Die Fotos in dieser Broschüre sollen unsere Dokumentation untermalen,
Sie sind nicht zwingend als ein genaues Abbild der Örtlichkeiten zu
betrachten, an denen die Reisen durchgeführt werden und haben
keinen Vertragswert. Während der Reisen werden die Teilnehmer
ggf. fotografiert. Sie selbst und ihre Eltern erklären sich damit
einverstanden, dass diese Fotos verwendet werden, um zukünftige
Broschüren und ausschließlich die amtlichen Kommunikationsträger,
wie die Webseiten der unterschiedlichen Tochtergesellschaften des
Konzerns, zu illustrieren.
Es konnte beobachtet werden, dass mehr und mehr Teilnehmer oder
auch Begleiter an Blogs oder sozialen Netzen beteiligt sind, die sich der
Kontrolle durch NACEL vollkommen entziehen. Aus diesem Grund kann
NACEL nicht für die Verbreitung von Fotos oder Videos von Teilnehmern
auf diesen nicht vertraglichen Trägern haftbar gemacht werden, auch
wenn die Eltern uns über ihre Ablehnung informiert haben, das Bild ihres
Kindes zu reproduzieren.
VERSICHERUNGEN
STORNIERUNGSVERSICHERUNG
NACEL bietet Ihnen eine Versicherung in Partnerschaft mit CHARTIS an,
die insbesondere der Deckung der nachstehenden Stornierungsrisiken
dient: Schwere Krankheit oder Unfall, die den Bewerber an der
Teilnahme an der geplanten Reise hindern, Arbeitslosigkeit des Vaters
oder der Mutter, Ableben des Bewerbers oder eines nahen Verwandten
(Vater, Mutter, Bruder, Schwester oder Kind).
Kosten der Stornierungsversicherung (inkl. Bearbeitungskosten): 3%
der Pauschale.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG DES TEILNEHMERS
Wir gehen von dem Grundsatz aus, dass jeder Teilnehmer eine
persönliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wir haben
jedoch einen Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen, der
ergänzend oder in Ermangelung einer entsprechenden Versicherung des
Teilnehmers zum Tragen kommt.
KRANKEN- / UNFALLVERSICHERUNG
Sie haben die Möglichkeit, eine Kranken- und Unfallversicherung
abzuschließen, mit der die Kosten für Krankheit, Krankenhausaufenthalt
im Ausland und Rückführung ins Heimatland in Übereinstimmung mit
den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft CHARTIS EUROPE
gedeckt werden. Die genauen Details senden wir Ihnen gerne bei
Anfrage und Abschluss zu.
GEPÄCKVERSICHERUNG
Gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 46 € erstattet NACEL
Ihnen Ihr Gepäck im Fall des Diebstahls unter Berücksichtigung eines
Höchstbetrags von 762 €.
BESONDERE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
Wir haben bei der GAN EUROCOURTAGE (Tour Gan Eurocourtage
in 4-6, Avenue d’Alsace, F-92033 LA DEFENSE CEDEX) eine
Berufshaftpflichtversicherung (Police Nr. 086 174 814) abgeschlossen.
Diese Versicherung deckt die Folgen von Schäden, die dem
Versicherungsnehmer ggf. aufgrund von Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden obliegen, die seinen Kunden oder Dritten
aufgrund eines Fehlers, eines Irrtums oder der Fahrlässigkeit im
Rahmen seiner Geschäftstätigkeit als Reiseunternehmer entstehen,
unter Berücksichtigung eines Höchstbetrages von 4.573.470€ pro
Schadenfall und Versicherungsjahr. Unsere Preise schließen eine
Haftpflichtversicherung ein, die ergänzend oder in Ermangelung einer
Versicherung des Teilnehmers zum Tragen kommt. Die Service-/
Rückführungsversicherung und die Stornierungsversicherung gelten als
fakultativ.
Mit der Anmeldung für eine Reise werden die vorstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen Bestandteil des Reisevertrages.
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