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BEDINGUNGEN FÜR BUCHUNGEN VON REISELEISTUNGEN BEI KEEPSCHOOL GmbH


KeepSchool GmbH übernimmt ausschließlich die Vermittlung von Sprachreisen und den damit verbundenen Leistungen (nachfolgend „Reisen“ genannt). KeepSchool GmbH veranstaltet selbst keine eigenen Reisen. Im Falle einer Buchung kommt der Reisevertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von KeepSchool GmbH und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften wird ausdrücklich verwiesen. Für von Ihnen gewählte Preise oder Dienstleistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten. Sollte dies der Fall sein, werden Sie vor der Buchung / vor dem Kauf auf diese gesondert hingewiesen.

LEISTUNGEN VON KEEPSCHOOL GMBH VERMITTLUNGSAUFTRAG

Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragen Sie uns, eine Sprachreise, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie gebunden.

Die vertragliche Verpflichtung von KeepSchool GmbH beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Reisen. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von KeepSchool GmbH, sondern obliegt dem jeweiligen Veranstalter.

Leistungsbestandteil ist ferner, dass KeepSchool GmbH bei kurzfristigen Änderungen Ihres Reiseplans, z.B. bei Verlegung oder Stornierung von Flügen, versuchen wird, Sie durch Anruf oder durch E-Mail hierüber zu informieren. Sollten Sie über o.a. gängige Kontaktmöglichkeiten nicht erreichbar sein, kann dies KeepSchool GmbH nicht schuldhaft angelastet werden.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON KEEPSCHOOL GEWÄHRLEISTUNG

Bei den einzelnen Angaben zu den Reisen sind wir auf die Informationen angewiesen, die wir von den jeweiligen Reiseveranstaltern erhalten. KeepSchool GmbH hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. KeepSchool GmbH gibt daher gegenüber Ihnen keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.

KeepSchool GmbH haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise. KeepSchool vermittelt vorrangig Sprachreisen von NACEL FRANCE – 9 rue des 2 Avenues – 75013 PARIS Frankreich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NACEL fügen wir in deutscher Übersetzung bei. Diese sind ausdrücklicher Bestandteil des Sprachreisevertrages.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NACEL

Diese Broschüre gilt als Bestandteil des Reisevertrages, der erst nach Eingangsbestätigung Ihrer Reservierung von NACEL ausgefertigt wird. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reisen, die in der Broschüre enthalten sind.

ANMELDEMODALITÄTEN

Nach Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der spezifischen Daten der ausgewählten Reise und der Modalitäten, muss das Anmeldeformular (s. Anlage) ausgefüllt werden. Die vollständigen Unterlagen sind mit einem Scheck von 240 € (alternativ kann das Geld auch überwiesen werden, Ihre Anmeldung wird dann erst bei Zahlungseingang berücksichtigt), zusammengesetzt aus 200 € Anzahlung und 40 € Bearbeitungsgebühr (bzw. in Höhe der Gesamtkosten der Reise zzgl. 40 € Bearbeitungskosten bei einer weniger als 45 Tage vor der Abreise erfolgenden Buchung), an die nachstehende Adresse zu senden: KEEPSCHOOL, Invalidenstr. 34, 10115 Berlin.

FRISTEN

Wichtiger Hinweis: Die Anmeldungen werden ohne Vorankündigung beendet, sobald die Anzahl der Teilnehmer erreicht wurde. In jedem Fall müssen sie uns spätestens sechs Wochen vor der Abreise zugehen. Verspätete Anmeldungen werden vorbehaltlich der Genehmigung durch unsere lokalen Leiter bestätigt. Für die USA, Kanada und Australien ist eine ergänzende Unterlage binnen vierzehn Tagen an uns zurückzusenden. Wird eine der beiden Fristen nicht eingehalten, werden die Informationen über die Gastfamilie erst bei der Anreise übermittelt. Im Fall unvollständiger Unterlagen ist die Zuweisung einer Unterbringung nicht möglich. NACEL behält sich die Möglichkeit vor, die Anmeldungen auf Ihre Kosten zu stornieren, sofern diese Unterlagen nicht fristgemäß zurückgesandt wurden.

PAUSCHALE

Der Preis berücksichtigt die zum Zeitpunkt des Drucks dieser Broschüre bzw. am 10. November 2010 geltenden Flughafengebühren. Die etwaige Erhöhung dieser Gebühren und alle neuen Gebühren oder Mehrbeträge in Verbindung mit dem Kraftstoffpreis, die nach diesem Datum und bis zur Ausstellung der Tickets wirksam werden, werden gegen Vorlage der jeweiligen Belege von NACEL/KEEPSCHOOL umgelegt, ohne dass diese Tatsache ein Stornierungsgrund für den Kunden sein kann. Mit Ausnahme dieser etwaigen Auswirkungen werden die angegebenen Preise nicht berichtigt und gelten für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Broschüre bzw. bis zum 30. November 2011. Die etwaigen Pass- oder Visakosten (oder Verwaltungskosten in Verbindung mit der Einreise in ein Land) sowie die Verpflegungskosten im Verlauf der Reisen sind nicht inbegriffen.

ABTRETUNG DES VERTRAGS

Der Vertragspartner ist berechtigt, seinen Vertrag spätestens sieben Tage vor Reiseantritt an eine andere Person abzutreten, sofern der Übernehmer dieselben Bedingungen wie der Vertragspartner, der den Vertrag abtritt, erfüllt. Im Fall einer Flugreise werden jedoch für die Namensänderung Kosten von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt.

PROGRAMMÄNDERUNG

Die etwaige Programmänderung auf Veranlassung des Kunden ist mit Mehrkosten von 80 € für den Verwaltungsaufwand verbunden. Weniger als 30 Tage vor Reiseantritt sind keine Änderungen mehr möglich.

INFORMATION

Das vollständige Programm der Veranstaltungen, Ausflüge und Besichtigungen wird Ihnen sechs Wochen vor der Abreise zugesandt. Dieses Programm gilt als verbindlich, aber kann ggf. Gegenstand leichter Änderungen vor Ort sein, sofern die lokalen Bedingungen derartige Änderungen erforderlich machen. Sie erhalten ferner Informationen über die Reisevorbereitung, den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer unseres lokalen Leiters. Der Restbetrag der Teilnahmekosten ist zu diesem Zeitpunkt zu entrichten. 3 bis 10 Tage vor Reiseantritt, und im Ausnahmefall erst am Abreisetag, werden die Daten der Gastfamilie mitgeteilt. Diese Frist kann jedoch im Fall der verspäteten Anmeldung (Eingang der vollständigen Unterlagen weniger als sechs Wochen vor Reisebeginn), im Fall des Rücktritts der Gastfamilie und ausnahmsweise für Reisen mit einer freiwilligen Gastfamilie nicht garantiert werden.

STORNIERUNGSFÄLLE
STORNIERUNG AUF VERANLASSUNG DES TEILNEHMERS

Im Fall des Verzichts, ganz gleich, aus welchen Gründen (vorbehaltlich von Änderungen der Aufenthaltsbedingungen auf Initiative von NACEL, die nicht Gegenstand eines Vorbehalts gemäß den Sonderbedingungen sind), behalten wir die nachstehenden Beträge ein; Bei Stornierungen, die unseren Büros mehr als 45 Tage vor der Abreise zugestellt werden – einen Betrag von 200 €. Bei Stornierungen, die zwischen 45 und 8 Tagen vor Abreise eingehen – 50 % der Pauschale. Bei Stornierungen weniger als 8 Tage vor Reiseantritt – 100 % der Pauschale. In jedem Fall werden die Bearbeitungskosten und die freiwillige Versicherung nicht erstattet. Eine etwaige Kostenerstattung für eine begonnene und auf Initiative des Teilnehmers bzw. auf Entscheidung seiner Eltern verkürzte Reise ist nicht möglich. Die etwaige Stornierung ist unseren Büros per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen. Dabei gilt das Eingangsdatum des Schreibens als verbindlich, um den Betrag der Stornierungskosten festzusetzen.

STORNIERUNG EINER REISE AUF INITIATIVE VON NACEL

Die Durchführung der Reise wird von einer Mindestanzahl von 40 Teilnehmern pro Reise bzw. 12 Teilnehmern für Reisen außerhalb Europas abhängig gemacht. Im Fall, dass diese Anzahl 21 Tage vor der Abreise nicht erreicht wird, wird die Reise ggf. storniert, wobei die eingangs gezahlten Beträge erstattet werden. Diese Stornierung ist weniger als 21 Tage vor der Abreise nicht mehr möglich.

STORNIERUNG DER ANMELDUNG EINES TEILNEHMERS DURCH NACEL

NACEL behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Teilnehmers zu stornieren, sofern die ausstehenden Kosten 31 Tage vor Reisebeginn nicht beglichen wurden oder die ergänzenden Unterlagen nicht vereinbarungsgemäß vorliegen.

HAFTUNG

Unsere Haftung kann im Fall von Unwetter oder sonstigen Ereignissen der höheren Gewalt nicht geltend gemacht werden.

BEANSTANDUNG

Sämtliche Beanstandungen sind schriftlich binnen einer Frist von 3 Monaten nach der Rückreise geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist werden etwaige Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt.

DISZIPLIN

Falls der verantwortliche Begleiter einer Teilnehmer-Gruppe oder unser lokaler Leiter einschätzen, dass sie nicht weiter die Verantwortung für einen Jugendlichen übernehmen können, dessen Verhalten die Gastfamilie oder die übrigen Teilnehmer stört, verpflichtet sich der Teilnehmer (bei minderjährigen Teilnehmern dessen Eltern), alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um seine Rückreise vor der Beendigung des Aufenthalts fristlos und auf eigene Kosten zu gewährleisten.

 

VORBEHALTE

NACEL behält sich die Möglichkeit vor, eine Anmeldung abzulehnen, wenn der Bewerber die für das Programm geforderten Bedingungen nicht erfüllt. Im Fall, dass das Anmeldeformular mit einer ergänzenden Unterlage zu vervollständigen ist, kann die Ablehnung anlässlich der Vorlage dieser Unterlage oder im Fall ihrer Unvollständigkeit erfolgen. Etwaige Falscherklärungen ziehen ggf. die Ablehnung des Bewerbers oder seine Rückführung nach Deutschland auf Kosten des Teilnehmers bzw. seiner Eltern nach sich, wenn die Reise bereits angetreten wurde. Um seinen Aufenthalt im vollen Umfang zu nutzen, muss jeder Teilnehmer ausreichend selbständig sein und sich in einem Gesundheitszustand befinden, der mit den Reisen, den Veranstaltungen und den Gaststrukturen vereinbar ist. Für den Fall, dass der Gesundheitszustand oder die besonderen Anforderungen des Teilnehmers mit der Teilnahme an der Sprachreise unvereinbar sind, sieht sich NACEL ggf. gezwungen, die Anmeldung abzulehnen oder den Teilnehmer rückzuführen, sofern die Reise bereits angetreten wurde.

Wir sind bemüht, den Kontakt zwischen der ausländischen Familie und dem Reisenden vor Reiseantritt aufzubauen. Wir übernehmen jedoch diesbezüglich keine Haftung, da die Zuteilung der Bewerber zu den Familien nicht immer so schnell von statten geht, wie wir uns das vorstellen.

Die Jugendlichen werden von NACEL von der Ankunft am gemeinsamen Treffpunkt in Frankreich bis zur Ankunft am vereinbarten Rückreiseort in Frankreich betreut: Dieser Ort wird anlässlich der Anmeldung entsprechend der in der Broschüre angegebenen Stadt festgelegt und Gegenstand einer Mitteilung, die den Ort und die Abfahrtszeiten genau festlegt. Im Fall der höheren Gewalt oder eines unvorhersehbaren Ereignisses können wir nicht für die Unannehmlichkeiten infolge der Verspätung oder der Änderung der Reisezeiten haftbar gemacht werden, die von den Transportunternehmen, Bahnhöfen oder Flughäfen vorgegeben werden. Ferner lehnen wir die Übernahme der zusätzlichen Kosten ab, die die Eltern aus diesem Grund zu tragen haben. Daher sollten Sie auf nicht erstattungs- oder änderungsfähige Tickets für Ihre Anreise zum Treffpunkt besonders achten.

Die mit der Broschüre angegebenen Orte verweisen in den meisten Fällen auf eine Region. Wird eine Stadt benannt, wird die Region dieser Stadt als Unterbringungs- oder Veranstaltungsort einbezogen.

Unterrichtsstunden: Die Anzahl der Unterrichtsstunden berücksichtigt die Pausen, die Tests zu Beginn und nach der Beendigung der Reise und ggf. die Prüfungen. An Feiertagen findet kein Unterricht statt. Daten: Es handelt sich um die Daten, die anlässlich des Ausdrucks der Broschüre berücksichtigt werden. Sie können sich in Abhängigkeit von den Bestätigungen der Transportunternehmen leicht unterscheiden.

Der Teilnehmer und seine Eltern (insbesondere im Ausland lebende Teilnehmer/Eltern) sind verpflichtet sicherzustellen, dass die verschiedenen Unterlagen, die von NACEL zugesandt werden, und insbesondere die Information über den vorgesehenen Treffpunkt, auch tatsächlich eingehen. Wir bitten Sie, wenige Tage vor der Abreise in unseren Büros nachzufragen, ob die Abreisezeiten geändert wurden. NACEL haftet nicht für die Zustellungsfristen der Post.

NACEL behält sich im Ausnahmefall die Möglichkeit vor, 1 oder 3 Teilnehmer in derselben Familie unterzubringen, sofern die Anzahl der Teilnehmer desselben Geschlechts, die einen Doppelplatz reserviert haben, ungerade ist.

Ist NACEL nicht in der Lage, eine laut Programm vorgesehene Veranstaltung durchzuführen, wird eine Ersatzveranstaltung organisiert.

AUSFLUGSGENEHMIGUNG FÜR MINDERJÄHRIGE

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen abends normalerweise nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen ausgehen. Bei Aufenthalten in den USA, Kanada oder Australien sind in der Regel auch Ausflüge am Tage ohne Erwachsene für Minderjährige nicht gestattet. Sie können ihrem Kind aber eine besondere Genehmigung dafür ausstellen, dass es alleine abends ausgehen darf. Kreuzen Sie hierfür einfach das Feld an: “Ja, wir erlauben unserem Kind, ohne Begleitung eines Erwachsenen auszugehen”. Je nach Alter der Jugendlichen gelten verschiedene Zeiten, wann sie spätestens nach Hause kommen müssen: - Jugendliche unter 14 Jahren: bis 21 Uhr; von 14 bis 17 Jahren: bis 22 Uhr; über 17 Jahren: bis 23 Uhr.

Wenn die Jugendlichen sich nicht an diese vorgegebenen Zeiten halten, können die Gastfamilien sich entscheiden, sie nicht mehr bei sich aufzunehmen. In jedem Fall tragen die Eltern die Verantwortung für eventuelle von den Teilnehmern verursachte oder erlittene Schäden, die während eines unbegleiteten Ausflugs entstanden sind.

Auch wenn Sie Ihrem Kind eine solche Erlaubnis ausstellen, können die Gastfamilie und/oder der Verantwortliche des Wohnheims diese Erlaubnis bei Bedarf zurücknehmen oder einschränken.

NAHRUNGSMITTELALLERGIEN

Etwaige Nahrungsmittelallergien sind uns anlässlich der Anmeldung oder jederzeit vor der Abreise mitzuteilen, sofern sie nach der Anmeldung festgestellt werden. Die Art der Allergie muss uns eindeutig und schriftlich in der Sprache des besuchten Landes beschrieben werden. Dieses Schriftstück ist als ein vorheriger Genehmigungsantrag des Kindes zu betrachten und wird unmittelbar nach Eingang an unseren lokalen Vertreter weitergeleitet, um die Unterbringungsmöglichkeit des Kindes unter bestmöglichen Bedingungen zu prüfen. Wir behalten uns das Recht vor, einen Schüler nach Einsichtnahme der Unterlagen und auch nach der Zusendung der Empfangsbestätigung, sofern uns die Unterlagen erst nach Eingang des Anmeldeformulars zugesandt wurden, aus Sicherheitsgründen abzulehnen. Wird die Teilnahme eines Schülers bestätigt, übernehmen die Eltern die unbeschränkte Haftung und sind im Fall eines Zwischenfalls nicht berechtigt, die Haftung der unterschiedlichen Dienstleister geltend zu machen.

FOTOS

Die Fotos in dieser Broschüre sollen unsere Dokumentation untermalen, Sie sind nicht zwingend als ein genaues Abbild der Örtlichkeiten zu betrachten, an denen die Reisen durchgeführt werden und haben keinen Vertragswert. Während der Reisen werden die Teilnehmer ggf. fotografiert. Sie selbst und ihre Eltern erklären sich damit einverstanden, dass diese Fotos verwendet werden, um zukünftige Broschüren und ausschließlich die amtlichen Kommunikationsträger, wie die Webseiten der unterschiedlichen Tochtergesellschaften des Konzerns, zu illustrieren.

Es konnte beobachtet werden, dass mehr und mehr Teilnehmer oder auch Begleiter an Blogs oder sozialen Netzen beteiligt sind, die sich der Kontrolle durch NACEL vollkommen entziehen. Aus diesem Grund kann NACEL nicht für die Verbreitung von Fotos oder Videos von Teilnehmern auf diesen nicht vertraglichen Trägern haftbar gemacht werden, auch wenn die Eltern uns über ihre Ablehnung informiert haben, das Bild ihres Kindes zu reproduzieren.

VERSICHERUNGEN
STORNIERUNGSVERSICHERUNG

NACEL bietet Ihnen eine Versicherung in Partnerschaft mit CHARTIS an, die insbesondere der Deckung der nachstehenden Stornierungsrisiken dient: Schwere Krankheit oder Unfall, die den Bewerber an der Teilnahme an der geplanten Reise hindern, Arbeitslosigkeit des Vaters oder der Mutter, Ableben des Bewerbers oder eines nahen Verwandten (Vater, Mutter, Bruder, Schwester oder Kind).

Kosten der Stornierungsversicherung (inkl. Bearbeitungskosten): 3% der Pauschale.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG DES TEILNEHMERS

Wir gehen von dem Grundsatz aus, dass jeder Teilnehmer eine persönliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wir haben jedoch einen Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen, der ergänzend oder in Ermangelung einer entsprechenden Versicherung des Teilnehmers zum Tragen kommt.

KRANKEN- / UNFALLVERSICHERUNG

Sie haben die Möglichkeit, eine Kranken- und Unfallversicherung abzuschließen, mit der die Kosten für Krankheit, Krankenhausaufenthalt im Ausland und Rückführung ins Heimatland in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft CHARTIS EUROPE gedeckt werden. Die genauen Details senden wir Ihnen gerne bei Anfrage und Abschluss zu.

GEPÄCKVERSICHERUNG

Gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 46 € erstattet NACEL Ihnen Ihr Gepäck im Fall des Diebstahls unter Berücksichtigung eines Höchstbetrags von 762 €.

BESONDERE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Wir haben bei der GAN EUROCOURTAGE (Tour Gan Eurocourtage in 4-6, Avenue d’Alsace, F-92033 LA DEFENSE CEDEX) eine Berufshaftpflichtversicherung (Police Nr. 086 174 814) abgeschlossen. Diese Versicherung deckt die Folgen von Schäden, die dem Versicherungsnehmer ggf. aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden obliegen, die seinen Kunden oder Dritten aufgrund eines Fehlers, eines Irrtums oder der Fahrlässigkeit im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit als Reiseunternehmer entstehen, unter Berücksichtigung eines Höchstbetrages von 4.573.470€ pro Schadenfall und Versicherungsjahr. Unsere Preise schließen eine Haftpflichtversicherung ein, die ergänzend oder in Ermangelung einer Versicherung des Teilnehmers zum Tragen kommt. Die Service-/ Rückführungsversicherung und die Stornierungsversicherung gelten als fakultativ.

Mit der Anmeldung für eine Reise werden die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Reisevertrages.


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